Auszug aus den ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen der FC Bayern München AG
8. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
8.1 Schützenswertes Interesse des FCB: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten
und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch
im Stadion, zur Durchsetzung von Haus- bzw. Stadionverboten, zur
Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur
Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen,
insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung
einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu
sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des FCB und der
Zuschauer, die unkontrollierte und nicht autorisierte Weitergabe von
Tickets zu untersagen.
8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Kunde verpflichtet sich und versichert
ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu
erwerben und zu nutzen sowie jedes gewerbliche oder kommerzielle
(d.h. mit Gewinn) Weiterverkaufen bzw. Anbieten zu unterlassen. Untersagt
ist dem Ticketinhaber insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet
(z.B. über eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook, etc.) und/oder bei
nicht vom FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave,
etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen,
b) Tickets zu einem Preis weiterzugeben, der höher ist als der Preis
nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB;
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an
einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/
oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FCB
bzw. den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder
nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung,
als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil
eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Haus- bzw. Stadionverbot
besteht, sofern dem Ticketinhaber dieser Umstand bekannt
war oder bekannt sein musste,
g) Tickets an Fans von Gastclubs (bei Auswärtsspielen an Fans von
Heimclubs) weiterzugeben, sofern dem Ticketinhaber dieser Umstand
bekannt war oder bekannt sein musste.
8.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus
nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit
oder anderweitiger persönlicher Verhinderung des Kunden, ist
zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der
Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und
a) die Weitergabe über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt des FCB und
in der hierfür auf dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt vorgegebenen
Weise erfolgt, oder
b) die Weitergabe über das offizielle Geschäftspartnerportal und in
der hierfür auf dem offiziellen Geschäftspartnerportal vorgegebenen
Weise erfolgt, oder
c) die Weitergabe über das digitale Ticketcenter und in der hierfür im
digitalen Ticketcenter vorgegebenen Weise erfolgt, oder
d) der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die
Geltung und den Inhalt dieser ATGB, die zugehörigen Datenschutzinformationen
bzw. etwaig abzugebende Einwilligungen ausdrücklich
hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen
ihm und dem FCB einverstanden ist und der FCB unter Nennung des
Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert
wird.
8.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Sollte der FCB feststellen,
dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen in
Ziffer 8.2 verstoßen hat, ist der FCB berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen
den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen
Kunden zu liefern,
b) die entsprechenden Tickets zu sperren und dem Kunden/Ticketinhaber
entschädigungslos den Zutritt zum Stadion verweigern bzw.
ihn des Stadions zu verweisen,
c) in den Fällen der unzulässigen Ticketweitergabe gemäß Ziffer 8.2.
a) und/oder 8.2. b) den vom Kunden erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn
nach den Maßgaben von Ziffer 12 heraus zu verlangen,
d) einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber
für einen angemessenen Zeitraum zu verweigern; maßgeblich
für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl
der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten
Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,
e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der
Mitgliedschaft beim FCB bzw. in offiziellen Fanclubs des FCB verbundenen
Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen
Kunden die Mitgliedschaft beim FCB zu kündigen, und/oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung
des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige
Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern
(Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO).